Betreuter Umgang

Umgangsrecht ist in der deutschen Gesetzgebung in erster Linie ein Kinderrecht, welches einer hohen Schutzbedürftigkeit unterliegt. Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und die Elternteile sind im Gegenzug zum Umgang sowohl ebenfalls berechtigt, als auch verpflichtet. Wenn der Umgangskontakt zwischen Eltern und Kindern, sowie ggf. auch weiteren umgangsberechtigten Personen aus verschiedenen Gründen nicht mehr unbegleitet stattfinden kann, werden pädagogische Maßnahmen wie bspw. der begleitete Umgang mitunter erforderlich.


Reset- Jugendhilfe bietet im Auftrag der Jugendämter pädagogisch betreuten Umgang an- ebenfalls ist dieser auf Muttersprache in persisch, arabisch, türkisch und englisch möglich. Umgänge sind in unseren Büroräumlichkeiten (Spielmöglichkeiten und Kinderecke vorhanden) oder auch in der Familie oder auswärts (Ausflüge) möglich.